Vertragspartner
Kaufvertragspartner beim Erwerb eines oder mehrerer unserer Produkte ist die Fallschirmgruppe Sittertal, Flugplatz, CH-8589 Sitterdorf.
Allgemein
Der Fallschirmsport unterliegt den Witterungsverhältnissen, d.h. bei Regen, zu viel Wind etc. kann unter Umständen nicht gestartet resp. gesprungen werden. Die Fallschirmgruppe Sittertal kann einen Fallschirmsprung oder eine Grundausbildung im Interesse der Sicherheit jederzeit, auch kurzfristig absagen oder zeitlich verschieben.
Voraussetzungen für einen Fallschirmsprung oder eine Grundausbildung
Die jeweils erwähnten Vorsaussetzungen bei den Produktbeschreibungen auf dieser Webseite, sind vom Teilnehmer einzuhalten (Obliegenheit). Diese sind:
- Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Bei Personen unter 18 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
- Aus Sicherheitsgründen setzen wir ein maximales Körpergewicht von 90 Kilogramm und eine normale, uneingeschränkte körperliche Fitness voraus.
- Bei Personen über 60 Jahren ist ein ärztliches Zeugnis notwendig. Das Formular kann beim Sekretariat der Fallschirmgruppe Sittertal angefordert werden.
- Der Unfallversicherungsschutz ist Sache des Teilnehmers (Nichtbetriebsunfallversicherung, SUVA, etc.).
- Gutes Schuhwerk ist Sache des Teilnehmers (mindestens Turnschuhe).
- Zusätzlich für Erstabsprünge und Ausbildungen (nicht Tandemsprung): Bestehen des Sporttests (500 Meter-Lauf in 2 1/2 Minuten für Frauen und 2 Minuten für Männer).
- Der Tandemmaster oder Instruktor kann jederzeit von einem Sprung abraten, wenn Zweifel an der körperlichen oder geistigen Fitness bestehen. Konsum von Alkohol ist vor dem Sprung verboten.
Weitere Voraussetzungen für einen Fallschirmsprung oder eine Grundausbildung
Am Sprung- oder Ausbildungstermin muss der Teilnehmer weitere Dokumente ausfüllen und unterzeichnen (Beförderungsschein, Tandemvereinbarung etc.).
Gutscheine, Bearbeitungs- und Annullationsgebühren
Die Gutscheine der Fallschirmgruppe Sittertal sind 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Danach verfällt der Anspruch auf die Rückzahlung. Wird der Gutschein nach dem Ablaufdatum eingelöst, ist bei Preisänderungen der Differenzbetrag zum aktuell gültigen Preis zu bezahlen.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am vereinbarten Sprungtermin (Tandem-, Reissleinen- oder Erstabsprung), muss eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 entrichtet werden. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am vereinbarten Ausbildungstermin (Grundausbildung), muss eine Annullationsgebühr von CHF 500.00 entrichtet werden. Diese Gebühren werden bei einer späteren Einlösung oder separat erhoben.
Beim Kauf eines Gutscheins für eine Drittperson (z.B. Geschenk), ist der Käufer für die gemachten Angaben des Teilnehmers verantwortlich.
Prospekt
Der im Umlauf befindliche und aktuell gültige Prospekt ist gekennzeichnet mit «Ausgabe 2013».
Absprunghöhe
Die publizierte Absprunghöhe (oder gemäss Sprungticket) kann aufgrund des Luftfahrtaufkommens variieren. Eine Nach- resp. Rückzahlung des Differenzbetrages zur effektiven Sprunghöhe entfällt.
Haftung für die Inhalte der Webseite (inkl. Diskussions- und Mitteilungsforen)
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Datenschutz
Wir speichern sämtliche Angaben im Zusammenhang mit getätigten Bestellungen in elektronischer sowie teilweise in gedruckter Form. Ihre persönlichen Daten werden durch uns selbst für die Auftragsabwicklung, Kundeninformationen sowie für die Buchhaltung genutzt. Auf Wunsch werden die von Ihnen gemachten Angaben nach Ihrem Einkauf von uns wieder komplett aus den elektronischen Systemen entfernt. Die Daten verbleiben jedoch aus rechtlichen Gründen in gedruckter Form in unserem Sekretariat und/oder unserer Buchhaltung.
Copyright
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Erhaltungsklausel (Salvatorische Klausel)
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so bleiben die übrigen Klauseln in ihrer Gültigkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der rechtliche Sitz der Fallschirmgruppe Sittertal.